Krankenkassenspange

Seit Juli 2015 gibt es in Österreich die sogenannte “Gratiszahnspange”, auch Kassenspange oder Krankenkassenspange genannt. Für diese Zahnspange, deren Kosten auf Grundlage des neuen Kassenvertrags von der Krankenkasse übernommen werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. 

Die Krankenkassenzahnspange umfasst die im entsprechenden Gesamtvertrag der jeweiligen Krankenkasse beschriebenen Leistungen. 

Voraussetzungen

  • Der Grad der Behandlungsnotwendigkeit (IOTN) muss 4 bis 5 erreichen.
  • Der Behandlungsbeginn muss vor dem vollendeten 18. Lebensjahr liegen.
  • Die kieferorthopädische Behandlung muss mittels einer festen Zahnspange erfolgen.
  • Die interzeptive Behandlung dient der frühen Korrektur von Zahnfehlstellungen, um eine möglichst normale Weiterentwicklung des Gebisses zu ermöglichen und kann abnehmbar erfolgen.

Wir beraten!

Während unserer Erstberatung prüfen wir, ob die Voraussetzungen für eine Krankenkassenspange erfüllt sind.

Vereinbaren Sie Ihren unverbindlichen Ersttermin telefonisch unter +43 463 43449 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an zahnregulierung@pilarz.at

Gratis Zahnspange

 

Häufige Fragen zur Kassenspange / FAQ Krankenkassenspange

Wer hat Anspruch auf eine Kassenspange?

Anspruch auf eine Krankenkassenspange haben Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn die Korrektur der Zahn- oder Kieferfehlstellung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Wird die Regulierung ausgeprägter Fehlstellungen bei Vertragskieferorthopäden durchgeführt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten zur Gänze.

Welche Zahnärzte dürfen eine Krankenkassenspange anbieten?

Kassenspangen dürfen nur von qualifizierten Zahnärzten angeboten werden. Nach dem Studium der Zahnmedizin ist es üblich, ein mindestens dreijähriges Aufbaustudium zum „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ zu absolvieren. Da es diesen Ausbildungsweg in Österreich bisher noch nicht gibt, überprüfen die Krankenkassen gemeinsam mit der Zahnärztekammer, welche Zahnärzte über die notwendigen Qualifikationen verfügen.

Dr. Pilarz hat eine vierjährige Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie im niedergelassenen Bereich und an der LMU München absolviert.

Gibt es eine Auswahlmöglichkeit zum Beispiel zwischen Metall-Brackets und Schienen oder innenliegenden Brackets?

Die vollständige Kostenübernahme durch die Krankenkasse im Rahmen der “Gratis-Zahnspange” ist nur für feste Zahnspangen mit Metall-Brackets möglich. Wird eine optisch unauffälligere Variante gewünscht, ist im Einzelfall abzuklären ob eine Bezuschussung durch die Krankenkassen möglich ist.

Wann gilt eine Kiefer- oder Zahnregulierung als medizinisch notwendig?

Zahn- und Kieferfehlstellungen werden mithilfe eines international gültigen Indexes (IOTN) beurteilt. Die Beurteilung im Rahmen des IOTN reicht von 1 (kein Behandlungsbedarf) bis 5 (sehr großer Behandlungsbedarf). Für eine Kassenspange muss der IOTN Grad 4 oder 5 betragen.

In welchem Alter sollte der Kiefer bzw. die Zahnstellung von Kindern und Jugendlichen kontrolliert werden?

Laut Empfehlung des Verbandes Österreichischer Kieferorthopäden (VÖK) sind kieferorthopädische Kontrolluntersuchungen im Alter von 4, 8 und 12 Jahren sinnvoll. Mithilfe der Kontrollen kann die Entwicklung von eventuellen Fehlstellungen verfolgt werden und die medizinisch notwendige Behandlung zeitnah beginnen.

Wann ist der Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung im Milchgebiss oder im frühen Zahnwechsel (im Alter von 6-7 Jahren) medizinisch notwendig?

Bei verschiedenen Fehlentwicklungen ist eine frühe Korrektur sinnvoll und medizinisch notwendig. Dazu gehören unter anderem Kreuzbisse, stark vorstehende Schneidezähne und Durchbruchstörungen. Die Kosten für Frühbehandlungen dieser Art werden bei Vertragsärzten ebenfalls vollständig übernommen.

Kann man eine Kassenspange auch bekommen, wenn der IOTN unter 3 oder niedriger liegt?

Ob eine Behandlung bezuschusst wird – und wenn ja, in welcher Höhe – ist abhängig von der Fehlstellung und der Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse. Die Beantragung der Bezuschussung übernehmen wir gerne für Sie.

Kann man trotz begonnener Behandlung bei IOTN 4-5 eine Kassenspange bekommen?

Je nach Krankenkasse gibt es unterschiedliche Übergangsbestimmungen. Diese fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Kasse nach.

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Gerne nehmen wir uns Zeit für eine individuelle und persönliche Analyse und Behandlungsplanung. Die Kosten für die Beratung übernimmt die Krankenkasse.